Gesicherter Lebensunterhalt im NAG-Verfahren: Einkommen, Miete und Nachweise
Wie Einkommen, Miete, Haushalt und Nachweise bei der Prüfung ausreichender Unterhaltsmittel im NAG-Verfahren zusammenspielen.
10. Juli 2026
Lebensunterhalt
Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin
Wie Einkommen, Miete, Haushalt und Nachweise bei der Prüfung ausreichender Unterhaltsmittel im NAG-Verfahren zusammenspielen.
§ 11 Abs 5 NAG verbindet feste und regelmäßige Einkünfte mit den Richtsätzen des § 293 ASVG. Regelmäßige Aufwendungen wie Miete, Kredite oder Unterhaltszahlungen verändern die Rechnung.
Damit die Behörde den Lebensunterhalt nachvollziehen kann, müssen Einkünfte, Belastungen und Haushaltskonstellation mit passenden Belegen zusammengeführt werden.
Situationscheck
Welcher Teil der Unterhaltsrechnung ist noch offen?
Ordnen Sie zuerst Einkünfte, regelmäßige Belastungen und allfällige Unterhaltszusagen. So wird sichtbar, welche Belege für die Berechnung fehlen.
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01 Frage 1
Wo liegt die größte Unsicherheit?
Alle Pfade im Überblick
Übersicht aller Antworten.
01
Einkommensquelle nachvollziehbar belegen
Stellen Sie Einkommenshöhe, Beschäftigungsdauer und tatsächliche Zahlung gemeinsam dar. Je nach Erwerbsform können Dienstvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Unterlagen zur selbständigen Tätigkeit nötig sein.
02
Regelmäßige Aufwendungen vollständig erfassen
Listen Sie Miete, Kredite, Pfändungen und Unterhaltszahlungen mit den jeweiligen Nachweisen auf. Erst die Gegenüberstellung mit dem Einkommen zeigt, ob die Unterhaltsrechnung schlüssig ist.
03
Unterhaltsanspruch oder Haftungserklärung prüfen
Wenn der Lebensunterhalt durch eine andere Person abgesichert werden soll, sind Rechtsgrund, Leistungsfähigkeit und tatsächliche Verfügbarkeit getrennt zu belegen. Nicht jede private Zusage erfüllt dieselbe Funktion.
Warum Unterhaltsmittel zentral sind
§ 11 Abs 2 und Abs 5 NAG stellen den gesicherten Lebensunterhalt in den Mittelpunkt vieler Verfahren. Es geht um eine Gesamtprüfung, nicht nur um eine einzelne Lohnzahl.
Einkommen, regelmäßige Belastungen, Miete, Haushaltsgröße und Versicherung werden zusammen betrachtet. Deshalb kann dieselbe Einkommenshöhe je nach Fall unterschiedlich bewertet werden.
Aktuelle Richtwerte aus dem Sozialversicherungsrecht sind relevant, sollten aber immer mit dem konkreten Haushalt abgeglichen werden.
Einkommen belegen und erklären
Je nach Beschäftigungsform reichen einzelne Lohnzettel für die Prognose nicht aus. Dienstvertrag, Kontoauszüge, Beschäftigungsdauer, Sonderzahlungen oder selbständige Einkünfte können zusätzlich wichtig sein.
Bei Selbständigen braucht es meist eine andere Beleglogik. Einnahmen, Abgaben, Prognosen und Nachweise müssen nachvollziehbar aufbereitet werden.
Unklare Geldflüsse sollten nicht versteckt werden. Besser ist eine geordnete Erklärung mit passenden Belegen.
Miete, Haushalt und Abzüge
Hohe Wohnkosten oder Unterhaltspflichten können die Beurteilung ändern. Deshalb sollten Mietvertrag, Betriebskosten und Haushaltszugehörigkeit klar dokumentiert werden.
Wenn mehrere Personen im Haushalt leben, ist zu prüfen, wessen Einkommen und wessen Kosten tatsächlich einzubeziehen sind.
Risiken früh erkennen
Ein Antrag sollte nicht erst bei Nachfrage der Behörde zeigen, warum der Unterhalt gesichert ist. Eine kurze Rechenübersicht und die passenden Nachweise vermeiden viele Rückfragen.
Häufige Fragen zum gesicherten Lebensunterhalt
Wie wird die Miete in der Unterhaltsrechnung berücksichtigt?
§ 11 Abs 5 NAG zählt Mietbelastungen zu den regelmäßigen Aufwendungen. Bei der Berechnung bleibt der gesetzlich vorgesehene Freibetrag nach § 292 Abs 3 ASVG zu beachten; die konkrete Rechnung hängt von den belegten Wohnkosten ab.
Genügen Lohnabrechnungen als Einkommensnachweis?
Das hängt von der Beschäftigung und dem Prognosezeitraum ab. Häufig sind zusätzlich Dienstvertrag, Kontoauszüge, Beschäftigungsdauer und nachvollziehbare Angaben zu Sonderzahlungen erforderlich.
Kann das Einkommen einer anderen Person mitgerechnet werden?
Unterhaltsansprüche oder eine gesetzlich vorgesehene Haftungserklärung können relevant sein. Dafür müssen Rechtsgrund, Leistungsfähigkeit und Belastungen der verpflichteten Person geprüft und belegt werden.